Schulentschuldigungen bei akuter Erkrankung
Bei Erkrankungen, die weniger als 10 Schultage andauern, genügt es, wenn die Eltern eine Entschuldigung für ihr Kind schreiben.
Nur in besonderen Ausnahmefällen kann von der Schule ein ärztliches Attest verlangt werden.
Die Vorgaben dazu aus der Schulbesuchsverordnung des Kultusministeriums Baden-Württemberg finden sie hier (siehe (2)).